Schließung der Geburtshilfe in Traben-Trarbach

13. Februar 2015

Traben-Trarbach. Die Gynäkologie sowie die Geburtshilfe im Anna-Henrietten-Stift Traben-Trarbach sind im Landeskrankenhausplan als eine belegärztliche Abteilung ausgewiesen. Das bedeutet, dass die beiden dort tätigen Ärzte nicht im Krankenhaus angestellt sind, sondern eigenverantwortlich eine Praxis betreiben. Mit dem Krankenhaus besteht lediglich ein Belegarztvertrag. Als selbstständige Ärzte betreuen sie ihre stationären Patientinnen in Belegbetten des Krankenhauses.

Einer der beiden Geburtshelfer hat seine Mitarbeit in der Praxis sowie als Belegarzt des Anna-Henrietten-Stifts zum Monatsende März gekündigt, um sich beruflich zu verändern. Sofort nach Kenntnis hierüber wurde seitens der Praxis - sowohl mit intensiver Unterstützung des Klinikum Mittelmosel als auch der Stadt Traben-Trarbach – ein neuer Facharzt gesucht. Leider wurde trotz umfänglicher Bemühungen keine fachärztliche Nachfolge gefunden.

Trotz aller gemeinsamen Bemühungen ist eine sichere und zukunftsfähige Geburtshilfe mit nur einem Geburtshelfer alleine nicht zu gewährleisten. Daher muss die geburtshilfliche Tätigkeit im Anna-Henrietten-Stift zum 31. März eingestellt werden.

Alle anderen Versorgungsangebote am Standort Traben-Trarbach, wie beispielsweise Gynäkologie, Chirurgie, Orthopädie, Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie die stationäre Schmerztherapie, bleiben hiervon unberührt und stehen im gewohnten Umfang zur Verfügung.



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